Schauen, was Sache ist!

Es gibt das Recht auf Verdienst-Transparenz. Hole Dir die Infos, was andere im Unternehmen verdienen.

Gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Diesen Anspruch durchzusetzen ist das Ziel, das mit dem Entgelttransparenzgesetz erreicht werden soll. Das wesentliche Mittel, das das Gesetz hierzu vorsieht, ist der individuelle Auskunftsanspruch zu den Entgeltstrukturen. Beschäftigte können ihn bereits seit 2018 geltend machen.

Es gibt einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte

  • Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Der Anspruch muss gemäß § 10 Abs. 2 EntgTranspG in Textform erfolgen
  • und ist grundsätzlich nur alle 2 Jahre mö
  • Der Anspruch bezieht sich nur auf Beschäftigte des jeweils anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit, ausüben.

Allerdings können die Beschäftigten auch eine Erläuterung zur Entgeltfindung bezüglich des eigenen Entgelts verlangen. Mit dem Auskunftsanspruch soll die Durchsetzung des Anspruchs auf gleichen Lohn erleichtert werden. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist der Begriff des Beschäftigten weit auszulegen und kann sich auch auf freie Mitarbeiter erstrecken.

Beim Entgelttransparenzgesetz gilt die Berichtspflicht

Arbeitgeber werden durch das Entgelttransparenzgesetz verpflichtet, in ihren Lageberichten über den Stand der Gleichstellung zu informieren. Die Berichtspflicht umfasst den Bericht über im Unternehmen stattgefundene Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Herstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Sie betrifft Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten, die nach dem Handelsgesetzbuch zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind.

Transparenzregeln sorgen für Klarheit

Das Gesetz ist bereits am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Es gibt keinen Anspruch für gleichwertige Tätigkeit dasselbe Entgelt wie der vergleichbare Beschäftigte zu erhalten. Es ist allerdings verboten, beim Entgelt aus geschlechtsspezifischen Gründen zu differenzieren. Als Anspruchsgrundlage für die Zahlung eines höheren Entgelts kommt dann § 7 Abs. 1 AGG in Betracht. Mit den durch das Entgelttransparenzgesetz eingeführten Transparenzregeln soll insgesamt mehr Lohngerechtigkeit im Erwerbsleben und damit auch die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Punkt durchgesetzt werden. Hintergrund ist, die bisher aus verschiedenen Gründen existierende Lohnlücke zwischen Frauen und Männern durch mehr Transparenz bei den Gehältern zu beseitigen.

Quelle: Haufe 2021

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Abb.: Olya Kobruseva/pexels.com

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